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Internet-Benutzungsordnung

Die Internet-Benutzungsordnung ergänzt die allgemeine Benutzungsordnung der Stadtbücherei.

§ 1 Haftungsausschluss der Stadtbücherei gegenüber Internet-Dienstleistern

Die Stadtbücherei haftet nicht für Folgen von Verletzungen des Urheberrechts durch Benutzer der EDV-Arbeitsplätze und von Vertragsverpflichtungen zwischen Benutzern und Internetdienstleistern.

§ 2 Haftungsausschluss der Stadtbücherei gegenüber dem Benutzer

Die Stadtbücherei haftet nicht für Schäden, die einem Benutzer aufgrund von fehlerhaften Inhalten der von ihm benutzten Medien, durch die Nutzung der Büchereiarbeitsplätze und der dort angebotenen Medien an Dateien oder Medienträgern oder durch Datenmissbrauch Dritter aufgrund des unzureichenden Datenschutzes im Internet entstehen.

Die Stadtbücherei übernimmt keinerlei Haftung für Folgen, die durch Aktivitäten des Benutzers im Internet entstehen, z. Bsp. finanzielle Verpflichtungen durch Kauf, Bestellungen oder kostenpflichtige Angebote.

§ 3 Gewährleistungsausschluss der Stadtbücherei gegenüber dem Benutzer

Die Stadtbücherei schließt Gewährleistungen aus, die sich beziehen auf die Funktionsfähigkeit der von ihr bereitgestellten Hard- und Software und die Verfügbarkeit der an diesen Arbeitsplätzen zugänglichen Informationen und Medien.

§ 4 Beachtung strafrechtlicher Vorschriften

Die Benutzer verpflichten sich, die gesetzlichen Regelungen des Straf- und Jugendschutzgesetzes zu beachten und an den EDV-Arbeitsplätzen gesetzeswidrige Informationen weder zu nutzen noch zu verbreiten und keine Dateien und Programme der Stadtbücherei oder Dritter zu manipulieren sowie keine geschützten Daten zu nutzen.

§ 5 Benutzerhaftung

Die Benutzer verpflichten sich, die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch ihre Benutzung an Geräten und Medien der Bibliothek entstehen, zu übernehmen und bei Weitergabe ihrer Zugangsberechtigung an Dritte alle dadurch entstehenden Schadenskosten zu übernehmen.

§ 6 Technische Nutzungseinschränkungen

Es ist nicht gestattet, Änderungen in den Arbeitsplatz- und den Netzkonfigurationen durchzuführen, technische Störungen selbstständig zu beheben, Programme von mitgebrachten Datenträgern oder aus dem Netz an den Arbeitsplätzen zu installieren und eigene Datenträger an den Geräten zu nutzen.

§ 7 Organisatorische Nutzungsregelungen

Der Internetzugang darf von Personen ab 8 Jahren mit gültigem Leseausweis der Stadtbücherei Donzdorf genutzt werden. Die Anmeldung erfolgt telefonisch oder persönlich in der Stadtbücherei. Die Nutzungsdauer ist auf maximal 1 Stunde pro Tag beschränkt.

§ 8 Zustimmung zur Benutzungsordnung und Sanktionsmaßnahmen

Zustimmungserklärung:

Die Benutzer erklären sich mit dieser Benutzungsordnung mit ihrer Unterschrift in der Internet-Benutzerliste einverstanden. Kinder und Jugendliche von 8 bis 18 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten. Die Benutzer stimmen gleichzeitig zu, dass die Stadtbücherei zur Abweisung von Schadensforderungen und Haftungsansprüchen die Datenschutzrechte der Benutzer, soweit sie sich auf die Benutzung der Stadtbücherei beziehen, einschränken kann.

Bei Verstößen gegen diese Benutzungsordnung können die in der allgemeinen Benutzungsordnung vorgesehenen Sanktionen zur Anwendung kommen.

§ 9 In-Kraft-Treten

Diese Internet-Benutzungsordnung tritt am 02.06.2001 in Kraft.

Die Änderung vom 15.12.2014 tritt zum 01.01.2015 in Kraft.